Muss das sein? – Hochzeitslocations des Grauens

Eigentlich könnten wir mittlerweile ja eine richtige No-Go-Liste an Hochzeitslocations veröffentlichen… Locations, die dem Brautpaar Wünsche bezüglich Sitzplan ausreden wollen; die die Nutzung mangelhafter Tontechnik verlangen, die sich zwischendurch einfach abschaltet; die gezielt bei Getränkeflatrates schlecht organisierten Service einsetzen, damit nicht so viel konsumiert wird; die einfach die vertraglich vereinbarten Preise erhöhen und dem Brautpaar mitteilen “Sie können sich auch gerne eine andere Location suchen”; die Räume doppelt vermieten und Brautpaare dann einfach in einen kleineren Raum stecken wollen, weil sie den anderen zu besseren Konditionen vermietet haben.

Könnten wir, dürfen und werden wir aber nicht – nach Rechtslage wäre das dann wohl irgendwo zwischen Tatsachenbericht und übler Nachrede… und bekanntlich empfindet jeder ja etwas anderes als No-Go…

Unsere neueste No-Go-Location:

Auch bei dieser Location im bayerischen Raum werden wir keinen Namen nennen – diesmal haben wir aber beschlossen, zumindest darüber explizit zu schreiben. Wir konnten es nicht glauben, als wir doch tatsächlich sogenannte “Dienstleister-ABGs” vom Brautpaar erhielten. Diese sollten wir doch auf Ansage der Location bitte bestätigen. Ob das Brautpaar diese vorher gelesen hat oder nicht wissen wir nicht, aber grundsätzlich gilt: wir haben einen Vertrag mit unserem Auftraggeber dem Brautpaar und nicht mit irgendeinem Betreiber einer Location!

Die Sache mit den “Dienstleister-AGBs”

Einige Highlights dieser AGB wollten wir Euch nicht vorenthalten, abgesehen davon dass da so einige grammatikalische und leider auch rechtliche Fehler drinnen waren:

Band oder DJ verpflichtet sich rechtzeitig, d.h. spätestens um 16 Uhr oder 2 Stunden bevor die Gäste den Festsaal betreten, für die Einweisung, die Lichteinstellung und den Soundcheck am Auftrittsort zu sein.

Erstens vereinbaren wir als Dienstleister die Zeiten mit unserem Auftraggeber dem Brautpaar und sie bestimmen wann Musik laufen soll. Wie lange Kollegen zum Aufbau benötigen wissen wir nicht, aber wir sind grundsätzlich eine Stunde vorher da und innerhalb kürzester Zeit aufgebaut. Einfache Rechenaufgabe: die Hochzeit beginnt um 18 Uhr im Festsaal – wir sind allerdings erst um 21 Uhr für die musikalische Untermalung der Party gebucht. Aufgrund der AGBs müssten wir um spätestens 16 Uhr (also vier Stunden vor dem eigentlichen Aufbau) da sein und uns wegen 5 Minuten Einweisung wo die Steckdose ist die Beine in den Bauch stehen und nicht arbeiten können (und ein Brautpaar bestimmt auch nicht bezahlen möchte). Vielleicht macht das bei einer Band ja durchaus Sinn, da ist allerdings die Meinung unserer Kollegen gefragt. (Lasst uns doch gerne Euren Kommentar dazu da!) Und zum Thema Beine-in-den-Bauch-stehen kommen wir gleich zum nächsten Highlight der AGBs.

Werden Getränke und Speisen vom Gastgeber übernommen, so werden diese in einem separaten Raum serviert.

Wir dürften ja nicht mal im Festsaal an einem Tisch sitzen, schließlich hat man als Dienstleister gefälligst in einem separaten Raum zu essen. Wir waren schon mal in dieser Location (damals wurden uns die AGB nicht gezeigt) und in Sachen Essen und Getränke konnte man seitens des Besitzers schon wirklich von Unverschämtheit sprechen. Damals war mit dem Brautpaar die Übernahme von Getränken und einem à la Carte Essen vereinbart. Schon voller Wiederwillen bekamen wir zu Beginn des Abends eine Flasche Wasser, danach sahen wir den Service bei uns nie wieder von selbst vorbeikommen. Sollen wir wegen jedem Schluck Wasser in den Nebenraum gehen? Laut AGB ja…

Das Menü wurde serviert – Vorspeise, Suppe, Hauptgang. Die Tanzfläche sollte bald eröffnet werden. Wir bekamen nichst zu Essen, trotz Vereinbarung mit dem Brautpaar. Auf eine nette Frage unsererseits an den Besitzer wurden wir von selbigen ziemlich unwirsch angegangen und er müsse das erst einmal mit dem Brautpaar klären. Diese waren unangenehm berührt, dass der Betreiber ein Essen, das sie ja übernehmen wollten nicht servieren wollte.

Ganz ehrlich – habt Ihr als Brautpaar auf solche Diskussionen Lust?

Schließlich wurde uns am anderen Ende dieses Restaurants weit weg vom Festsaal irgendwo ein kalt gewordener Hauptgang hingestellt. Und das ist noch nett ausgedrückt.

Gema Anmeldungen und Gebühren werden von den Band/DJs organisiert und übernommen sofern es sich nicht um eine Private Veranstaltung handelt.

Da hat jemand mal defintiv nicht seine Hausaufgaben gemacht und kennt sich in deutscher Rechtssprechung nicht aus. Gema trägt grundsätzlich der Veranstalter. Band oder DJ muss nur die gespielten Lieder nachweisen können. Beim DJ ist es zum Beispiel darüber hinaus so, dass er die Lizenzrechte an seiner Musik vorweisen kann oder seine Musiksammlung einmal pauschal von der Gema hat lizenzieren lassen. Aber daher wir keine Rechtsberatung machen dürfen und das eigene Bücher füllen könnte , möchten wir das Thema DJ und Gema nicht weiter vertiefen.

Gema-Gebühren einer Veranstaltung sind nicht das Problem des Musikers sondern des Veranstalters. Ich kann als Besitzer dieser Location ja auch nicht dem Brautpaar sagen, dass sie für mich doch bitte die Gewerbesteuer an das Finanzamt überweisen mögen, weil sie jetzt meine Einrichtung für ihre Feier mieten wollen. Allein schon aus diesem Grund sollte jeder vernünftige Musiker diese AGB direkt ablehnen.

Viele Firmen und Veranstalter kennen sich nicht genung aus und versäumen es Veranstaltungen der Gema zu melden. Wenn diese dann doch einen Bescheid schickt ist die Suche nach einem Schuldigen groß und es wird immer sofort der betroffene Musiker angeschaut…

Bands oder DJs sind an diesem Tag genau so Dienstleister, wie alle anderen die an dem Tag für den Veranstalter tätig sind und erhalten deshalb keine Sonderstellung in unserem Haus.

Mal eine grundsätzliche Frage: warum werden Bands in den AGBs auch noch fett markiert? Führen sich diese bei Veranstaltungen so auf? Egal welche Erfahrungen der Besitzer mit dem Genre der Musiker gemacht hat – ein derartiger Absatz in vermeintlich rechtlich gültigen AGBs, die mit Unterschrift bestätigt werden sollen ist einfach respektlos. Es klingt ein bisschen nach “ihr seid genauso Bedienstete wie die Kellner oder die Putzfrau”. Abgesehen davon dass das niemand ist. Wir sind alle Menschen, die ihren Job machen. Und ihn hoffentlich gut und mit Respekt gegenüber anderen. Wer sich als Dienstleister wie der Star der eigenen Party aufführt hat seinen Job sowieso nicht verstanden – letztendlich schuldet er mit seinem Verhalten aber nur seinem Auftraggeber, dem Brautpaar Rechenschaft.

Fazit

Wir fragen uns bei solchen Ansagen seitens Locations immer

  • was hat dieser Betreiber erlebt um derartige Dokumente aufzusetzen?
  • wie wird wohl ein Brautpaar behandelt – falls etwas kaputt geht, bei der Endrechung etc.?
  • wollen wir wirklich irgendwo arbeiten, wo man mit derartigen Dingen konfrontiert wird? Und die Relalität dann auch genauso eintritt…

Den letzten Punkt haben wir uns mit einem ganz klaren NEIN beantwortet, schließlich wollen wir unseren Job gut und mit Freude machen!

Es geht uns auch nicht darum irgendjemanden zu verleumden oder schlecht zu machen. Vor allem einige sehr bekannte Locations in München nehmen sich mittlerweile Star-Allüren heraus, die einfach nicht in Ordnung sind. Schließlich sind wir alle, auch die Locations, Dienstleister, die die Hochzeit ihrer Kunden zu einem unvergesslichen Tag machen wollen. Und vor allem Locations lassen sich dafür gut bezahlen – genau so sollten sie ihre Kunden dann auch behandeln.

Was habt Ihr als Dienstleister oder als Brautpaar schon an Erfahrungen gemacht?

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2 Kommentare

    1. Hallo Daniela, ja das finden wir auch richtig dreist. Letztendlich haben sich die Gäste ihre Getränke irgendwann selbst an der Bar geholt. Bei einem megaaaaa langsamen Barkeeper 🙁

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